Wuchernde Wildkräuter lassen Grundstücke nicht nur ungepflegt und verwahrlost aussehen, sie können im Bereich der Gehwege auch zur Unfallgefahr werden und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.

Aber auch das Pflaster wird Schaden nehmen, wenn die Wildkrautbeseitigung für längere Zeit vernachlässigt wird. Das Pflaster muss auf Kosten der Allgemeinheit aufgenommen und neu verlegt werden.

Deshalb hat die Stadt Braunschweig ihre Anstrengungen in der Wildkrautbeseitigung im öffentlichen Bereich erheblich verstärkt. Derzeit arbeiten fast 160 Arbeitskräfte im Wildkrautprojekt.

Aber in vielen Straßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Auch diese sollten ihrer Pflicht nachkommen und den Gehweg reinigen und vom Wildkraut befreien. Doch weiß das jeder?
Aus diesem Grund waren die Anliegerpflichten Schwerpunktthema im Sommer 2004.

Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.


Es gibt viel zu tun.
Begleiten Sie uns dabei! Kümmern Sie sich um Ihren Bereich und nehmen Sie Ihre Verpflichtungen wahr!

In der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig werden die Straßen in Reinigungsklassen eingeordnet. Die Reinigungsklassen bestimmen die Reinigungshäufigkeit

Sollten Sie Fragen haben, hilft Ihnen das Kundenservice Center der ALBA Braunschweig GmbH unter der Telefonnummer
8862 - 0 gern weiter.