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Leider reicht es nicht aus, nur mit Plakaten und Aktionen an das Umweltbewusstsein unser Mitbürgerinnen und Mitbürger zu appellieren. Viele verhalten sich immer noch unvernünftig und entsorgen ihren Müll illegal. z.B. Zigarettenkippen werden auf dem Gehweg geworfen... etc..
In der Anfangszeit wurde an die Einsicht der Bürger appeliert. Jetzt wird verstärkt mit Bußgeldern gegen die Umweltsünder vergegangen.
Die Aufgabe hat der neugegründete Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) übernommen. Der ZOD ist legitimiert, die Personalien festzustellen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Für besonders hartnäckige Fälle hat die Polizei ihre Unterstützung zugesichert.
Beispielhafte Bußgelder für die illegale Entsorgung von Abfällen:
• Papier, Zeitungen,
• Papiertaschentücher,
• Pappbecher und -teller
• Zigarettenschachteln |
ab 25 €
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• Zigarettenkippen
• Zigarettenkippen die nicht aufgehoben werden |
ab
25 €
ab
30 € |
| • Kaugummi |
ab 35 € |
| • Glasflaschen |
ab 25 € |
• Obst- und Lebensmittelreste, Getränke
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ab
25 €
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| • Kunststoffprodukte (Plastikbeutel,Einweggeschirr, Blechdosen |
ab 25 €
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Scharfkantige Gegenstände
(Scherben, Nägel, Blech-
/ Metallreste) |
ab
35 €
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| • Ablagerung neben dem Werstoffcontainer |
ab
40 € |
• Sperrmüll, Ablagerung von Hausmüll
in größerem Umfang, |
ab 120 €
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Unerlaubtes Plakatieren (1 Plakat)
jedes weitere Plakat |
30 €
15 €
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Verunreinigungen durch Hundekot |
ab
50 €
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Vorsätzliche Taubenfütterung |
ab 150 €
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Kraftfahrzeug-Wäsche
außerhalb von
genehmigten Waschplätzen und -hallen
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ab
30 €
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Notdurft in der Öffentlichkeit |
immer noch 80 €
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