Leider reicht es nicht aus, nur mit Plakaten und Aktionen an das Umweltbewusstsein unser Mitbürgerinnen und Mitbürger zu appellieren. Viele verhalten sich immer noch unvernünftig und entsorgen ihren Müll illegal. z.B. Zigarettenkippen werden auf dem Gehweg geworfen... etc..

In der Anfangszeit wurde an die Einsicht der Bürger appeliert. Jetzt wird verstärkt mit Bußgeldern gegen die Umweltsünder vergegangen.

Die Aufgabe hat der neugegründete Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) übernommen. Der ZOD ist legitimiert, die Personalien festzustellen und ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Für besonders hartnäckige Fälle hat die Polizei ihre Unterstützung zugesichert. 

Beispielhafte Bußgelder für die illegale Entsorgung von Abfällen:

• Papier, Zeitungen,
Papiertaschentücher,
Pappbecher und -teller
Zigarettenschachteln
ab 25 €
• Zigarettenkippen
• Zigarettenkippen die nicht aufgehoben werden
ab 25 €
ab 30 €
• Kaugummi
ab 35 €
• Glasflaschen
ab 25 €
• Obst- und Lebensmittelreste,  Getränke
ab 25 €
• Kunststoffprodukte (Plastikbeutel,Einweggeschirr, Blechdosen
ab 25 €
• Scharfkantige Gegenstände
(Scherben, Nägel, Blech- / Metallreste)
ab 35 €
• Ablagerung neben dem Werstoffcontainer
ab 40 €
• Sperrmüll, Ablagerung von Hausmüll
in größerem Umfang,
ab 120 €
• Unerlaubtes Plakatieren (1 Plakat)
jedes weitere Plakat
30 €
15 €
• Verunreinigungen durch Hundekot
ab 50 €
• Vorsätzliche Taubenfütterung
ab 150 €

• Kraftfahrzeug-Wäsche außerhalb von
genehmigten Waschplätzen und -hallen

ab 30 €
• Notdurft in der Öffentlichkeit
immer noch 80 €